Wir können Ihnen geeignetes Betreuungspersonal vorwiegend aus Polen und Ungarn, auf Wunsch aber auch aus der Slowakei, Bulgarien und Rumänien vermitteln.
Die Betreuungskräfte verfügen über die mit Ihnen abgestimmten bzw. von Ihnen gewünschten Kenntnisse und Qualifikationen, da wir über ausgezeichnete Kontakte zu erfahrenen und zuverlässigen Kooperationspartnern in Osteuropa verfügen.
Wir von Raum Seniorenpflege24 übernehmen die ganze Abwicklung für Sie, unterstützen Sie vor Ort und sind stets Ihr Ansprechpartner während der gesamten Einsatzdauer. Wir kümmern uns auch um die reibungslosen Wechsel.
Leistungen des Haushalts- und Betreuungspersonals
Die Betreuungskräfte helfen bei der Grundpflege, d.h. zum Beispiel
- Hilfe im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege, Rasieren etc.)
- Hilfe bei Toilettengängen oder Inkontinenzversorgung
- Hilfe bei Nahrungs- und Getränkeaufnahme
- Hilfe bei Aufstehen u. Zubettgehen
- Hilfe bei An-und Auskleiden
- Hilfe beim Gehen, Stehen, Treppensteigen
sowie bei der Haushaltsführung
- Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen, Bügeln, Saubermachen etc.
und wenn nötig auch sonstige Unterstützung wie Spaziergänge, Begleitung zu Arzt oder Friseur, Gespräche, Gesellschaftsspiele, Haustierversorgung, Auto fahren etc. und weitere Aufgaben nach Absprache.
Bei medizinisch notwendiger Behandlungspflege sollte zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst einbezogen werden, denn dies dürfen die Betreuungspersonen nicht erbringen. Wir kennen gute Anbieter und geben Ihnen gerne deren Adressen weiter. So kann selbst bei hohem Pflegegrad ein häuslicher Aufenthalt ermöglicht werden.
Fragen & Antworten
Wie schnell kann ich eine Betreuungsperson bekommen?
Meist innerhalb einer Woche möglich, in Ausnahmefällen geht es auch schneller. Ist auch abhängig von den geforderten und erwünschten Qualifikationen und Sprachkenntnissen.
Wie lange bleibt die Betreuerin?
Welche Tätigkeiten macht die Betreuungskraft?
Haushaltsführung (waschen, putzen, einkaufen etc.) und Hilfe bei der Grundpflege (wie z.B. bei der Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Inkontinenzversorgung, beim Aufstehen, Anziehen, Gehen, Arztbesuchen usw.). Weitere Aufgaben nach Absprache.
Die Betreuungskräfte werden zwar oft auch als Pflegekräfte benannt, sie dürfen jedoch keine medizinische Behandlungspflege ausführen. Hierfür muss ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden.
Was muss für die Betreuerin gestellt werden?
Freie Kost und Logis (ein separates und möbliertes Zimmer)
Wie sind die Deutschkenntnisse der Betreuungsperson?
Die Betreuerinnen sprechen natürlich nicht alle gleich gut Deutsch. Sie haben die Wahl von Personal mit einfachen Deutschkenntnissen bis hin zu Betreuerinnen die sehr gut Deutsch reden können. Wir werden nach Ihren Bedürfnissen mit Ihnen zusammen eine für Sie passende Kraft aussuchen.
Ist die ganze Sache legal?
Ja! Im Zuge des erweiterten EU-Freizügigkeitsgesetzes von 2011, dürfen Betreuungskräfte frei in Deutschland arbeiten, wenn sie angemeldet und versichert sind. Das ist bei unseren Kooperationspartnern immer gewährleistet!
Sind die Betreuerinnen versichert?
Ja, alle Betreuungskräfte sind sozialversichert und damit u.a. auch krankenversichert.
Was passiert, wenn sich die zu betreuenden Person und die Betreuungskraft nicht verstehen?
Wer organisiert die An- und Abfahrt der Betreuerin?
Unsere Kooperationspartner organisieren die Reise der Betreuerinnen. Sie erhalten über uns anschließend die genauen Daten dazu.
Was ist, wenn z.B. die zu betreuende Person ins Krankenhaus muss?
Was geschieht, wenn die Betreuungskraft krank wird oder ausfällt?
Fällt eine Betreuerin aus, organisieren wir schnellstmöglich eine Ersatzkraft.
Welche Kosten fallen an?
Haben wir Anspruch auf irgendwelche Zuschüsse?
Ja, und zwar:
- 347,- bis zu 990,- Euro monatliches Pflegegeld, je nach Pflegegrad
- 3.539,- jährlich maximal Entlastungsbudget
- 4.000,- Euro jährlich maximal steuerliche Förderung pro Jahr
Wie sind die Arbeitszeiten der Betreuungskraft?
In der Öffentlichkeit hat sich die Bezeichnung „24-h-Betreuung/Pflege“ für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft etabliert. Betreung in häuslicher Gemeinschaft entspricht den realen familiären Strukturen und beschreibt zutreffend das vielschichtige Verhältnis zwischen Betreuungspersonen, Pflegebedürftigen und Angehörigen. Das bedeutet aber nicht, dass im Rahmen unseres Angebots die Betreuungskräfte ununterbrochen arbeiten oder eine 24h-Bereitschaft leisten können. Durch uns vermittelte Betreuungskräfte arbeiten in der Regel maximal 48 Stunden/Woche (die entspricht dem gültigen Arbeitszeitgesetz in Deutschland). Die Arbeitszeit kann nach Absprache aufgeteilt werden. Nachteinsätze können in einem bestimmten Umfang vereinbart werden. Eine dauerhaft Bereitschaft (z.B. Babyphone während der Nacht) ist jedoch ausgeschlossen. Um den Kräften gute und gesetzlich zulässige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, haben die Betreuungspersonen Anspruch auf täglich ausreichende zusammenhängende Ruhezeiten, sowie mind. 1 freien Tag/Woche. Wir unterstützen Sie gerne dabei, ein umfangreiches Betreuungskonzept zu erarbeiten.
Wir sind Mitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP). Hier engagieren wir uns für faire und rechtssichere Rahmenbedingungen für die Betreuungskräfte, die Pflegebedürftigen, sowie deren Angehörige.
Wie sind die Kündigungsfristen?
Auch sehr fair, denn der Vertrag kann ohne Begründung in der Regel mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Verstirbt die zu betreuende Person, endet der Vertrag früher, meist bereits 3 Tage nach dem Todestag.
Was sind die nächsten Schritte?
1. Kontaktaufnahme
Sie nehmen telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf.
2. Bedarfsermittlung
Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen in Verbindung mit einem Fragebogen die konkrete Bedarfssituation und erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot
3. Personalvorschläge
Danach erhalten Sie dann von uns konkrete Vorschläge von geeigneten Betreuungspersonen
4. Entscheidung
Sie entscheiden sich für eine der vorgeschlagenen Personen. Sie schließen danach einen Dienstleistungsvertrag. Danach wird die Anreise organisiert und die Betreuerin reist zum vereinbarten Termin an und übernimmt Ihre Aufgabe. Wir bleiben auf Wunsch während der gesamten Betreuungszeit Ihr Ansprechpartner vor Ort.